Ab Ende März 2023 sind im Payrexx KYC zusätzliche Daten erforderlich

Unser Partner Payrexx wird ihren Verifizierungsprozess optimieren, um den neuen Vorschriften des Geldwäschereigesetztes (GwG) gerecht zu werden.


 

KYC-Formular

Am 21. März 2023 wird das neue KYC-Formular für Neuhändler gelauncht. Die Änderungen erfordern jedoch, dass auch bestehende Händler die bereits eingereichte Daten und Dokumente prüfen, bei Bedarf anpassen oder fehlende Angaben ergänzen.

Ab Ende März 2023 beginnt Payrexx deshalb mit dem Aktualisierungsprozess und geht bestehende Händler gestaffelt an. Du wirst automatisiert vom System (analog zum bestehenden KYC-Prozess) mit genügend Vorlaufzeit informiert, ab wann Du Deine Daten prüfen und aktualisieren kannst.

Warum tut Payrexx das?

Als Finanzintermediär ist Payrexx dazu verpflichtet, das Geldwäschereisegesetz (GwG) zu befolgen und wird dabei von der Selbstregulierungsorganisation Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (SRO VQF) überwacht. Per 1. Januar 2023 wird das revidierte GwG in Kraft gesetzt. Dabei wird auch Art. 4 aktualisiert, welcher zusammen mit Art. 3 die Grundlagen für den neuen Verifizierungsprozess bilden. Genauer bedeutet dies für die Nutzer unserer Shoplösung:

  • Erfassen der gesetzlich vertretende Person: Die gesetzlich vertretende Person, die zur Unterschrift berechtigt ist, muss erfasst werden. Bei Kollektivunterschriften müssen mindestens zwei gesetzliche Vertreter angegeben werden.
  • Erfassen der wirtschaftlich berechtigten Person: Alle Gesellschafter, die 25 % oder mehr der Anteile des Unternehmens besitzen, müssen erfasst werden. Wenn es keine eindeutig wirtschaftlich berechtigte Person gibt, muss der Kontrollinhaber angeben werden (z. B. die geschäftsführende Person, die die Kontrolle über die Organisation und die entsprechenden Vermögenswerte ausübt).

Um den Händlern weiterhin die bestmögliche Leistung anbieten zu können, nimmt Payrexx diese Auflagen sehr ernst. Gleichzeitig ist Payrexx bemüht, den Aufwand für die Händler so gering wie möglich zu halten und sie beim gesamten Aktualisierungsprozess optimal zu unterstützen.

Am Ende dieses Beitrages findest Du Angaben über die erforderlichen Dokumente, die allenfalls nachgereicht werden müssen.


 

2-Faktor-Authentifizierung

In Zukunft wird die 2-Faktor-Authentifizierung mittels SMS für alle Konten notwendig sein, um Konten vor Hackerangriffen und unerlaubten Zugriffen zu schützen. Hierdurch wird es für Dich noch sicherer und einfacher, Zahlungen über 4else.one abzuwickeln.

Wir empfehlen Dir, die 2-Faktor-Authentifizierung mittels SMS in Deinem Konto schon jetzt zu aktivieren. Du kannst damit sicherstellen, dass Deine Konten und Bankdaten vor unerlaubten Zugriffen geschützt sind. Für die SMS musst Du nichts bezahlen, die Kosten übernimmt Payrexx für Dich.

Aktivierung in 3 einfachen Schritten durchführen

  • Melde Dich in Deinem Konto an und klicken oben neben Deiner E-Mail-Adresse auf den Pfeil, um die Ansicht «Mein Konto» zu öffnen.
  • Klicke bei «2-Faktor-Authentifizierung» auf «Aktivieren».
  • Folge den Anweisungen und gib Deine Telefonnummer ein, um die SMS-Authentifizierung zu aktivieren.
2-Faktor-Authentifizierung

Bitte beachte, dass die 2-Faktor-Authentifizierung spätestens zum Ende des dritten Quartals 2023 für alle Konten aktivieren wird. Die 2-Faktor-Authentifizierung ist eine wichtige Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit der Konten und Transaktionen.

Erforderliche Dokumente

 

Payrexx schreibt dazu:

Ab dem 21. März 2023 beginnen wir gestaffelt mit der Aktualisierung der Daten von bestehenden Schweizer Händler. Ihre Händler werden automatisiert vom System (analog zum bestehenden KYC-Prozess) mit genügend Vorlaufzeit informiert, ab wann sie ihre Daten prüfen und aktualisieren können. Dabei setzen wir die jeweiligen Konten in den Korrekturmodus, sodass Ihre Händler oder Sie direkt im Konto die Daten bearbeiten können. Sobald Ihre Händler in Korrektur gesetzt sind, gilt eine Frist von 4 Wochen für das Einreichen der Daten (bei der Nichteinhaltung dieser Frist werden zunächst die Auszahlungen pausiert). Während der Aktualisierung können selbstverständlich weiterhin Zahlungen und Auszahlungen empfangen werden. Bei Nicht-Schweizer Händler starten wir erst ab Herbst 2023 mit der Aktualisierung.
 

Welche Angaben und Dokumente sind notwendig?

Dazu gibt es keine allgemeine Antwort, da sich die Anforderungen je nach Rechtsform unterscheiden. Im Artikel Änderungen im Verifizierungsprozess finden Sie alle Informationen, die für die Händler relevant sind. Wir bitten Sie, den Artikel sorgfältig durchzulesen und zu prüfen, welche Daten bereits eingereicht worden sind und es können fehlende Daten jetzt schon zusammengetragen werden. Wo die bereits eingereichten Daten zu finden sind, ist ebenfalls im Artikel beschrieben.
 
Uns sind die Umstände bewusst. Jedoch nehmen wir gesetzliche Auflagen sehr ernst. Nur so können wir Ihnen weiterhin die bestmögliche Leistung anbieten. Trotzdem sind wir bemüht, den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten und unterstützen Sie gerne beim gesamten Aktualisierungsprozess.